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   OLG Hamm, 26.02.1974 - 5 Ss 3/74   

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https://dejure.org/1974,425
OLG Hamm, 26.02.1974 - 5 Ss 3/74 (https://dejure.org/1974,425)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.02.1974 - 5 Ss 3/74 (https://dejure.org/1974,425)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Februar 1974 - 5 Ss 3/74 (https://dejure.org/1974,425)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Vorliegens einer "nicht geringen Menge" im Sinne des § 11 Abs. 4 Nr. 5 Betäubungsmittelgesetz (BtmG); Annahme einer "nicht geringen Menge" im Fall des Besitzes von Betäubungsmitteln durch den Verbraucher; Maßstab des Gebrauchs- oder Genusswert als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 1437
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 25.07.1972 - 3 Ws 74/72
    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.1974 - 5 Ss 3/74
    Damit wird zugleich eine Begünstigung des Verkehrs mit verunreinigten oder sonst qualitativ minderwertigen - und daher billigeren - Betäubungsmitteln vermieden, wie es bei Zugrundelegung einer bloßen Preisgrenze von 1.000,- DM (oder eines anderen Betrages) der Fall wäre (s. zu diesem Fragenkreis auch den Aufsatz von Wechsung und Hund in NJW 1973; 1729 mit abl. Kritik zu dem angeführten Urteil des BayObLG sowie den dort bezeichneten Beschluß des OLG Karlsruhe 3 Ws 74/72 vom 25.7.1972).
  • OLG Celle, 08.11.1971 - 2 Ss 244/71
    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.1974 - 5 Ss 3/74
    Neben diesem eigentlichen Haschisch werden auch die Blätter und Blüten des indischen Hanfs, die in getrocknetem Zustand zum Rauchen verwendet werden, als Haschisch bezeichnet (OLG Celle, NJW 1972, 349; BayObLG GA 73, 27; Joachimski, § 1 Rdz. 8).
  • BGH, 15.06.1976 - 1 StR 273/76

    Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes einer nicht geringen Menge von

    Eine andere Auslegung würde, wie bereits vom BayObLG mit Recht hervorgehoben worden ist (BayObLGSt 1972, 261 = NJW 1973, 669), infolge übermäßiger Ausdehnung des Begriffs der "nicht geringen Menge" zu unannehmbaren Ergebnissen führen und dabei auch eine weitgehende Entwertung des Normal Strafrahmens zur Folge haben (OLG Hamm NJW 1974, 1437; OLG Karlsruhe NJW 1974, 2061 [OLG Karlsruhe 28.02.1974 - 2 Ss 22/74]; OLG Hamburg NJW 1975, 1792 [OLG Hamburg 17.01.1975 - 1 Ss 171/74]; vgl. auch Joachimski a.a.O.).

    Während das BayObLG eine "nicht geringe Menge" im Sinne von § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetmG u.a. dann annimmt, wenn der Konsumentenpreis mehr als 1.000,- DM beträgt (BayObLGSt 1972, 261 = NJW 1973, 669 mit krit. Bespr. Wechsung/Hund, NJW 1973, 1729, 1730) [BayObLG 23.11.1972 - 4 RReg St 141/72], sieht das OLG Hamm als "nicht geringe Menge" ein Quantum an, das bei Anlegung eines durchschnittlichen Maßstabs deutlich über den Vorrat hinausgeht, den ein Verbraucher normalerweise für den Eigenbedarf anzulegen pflegt (NJW 1974, 1437; ebenso OLG Zweibrücken NJW 1974, 2064 [OLG Zweibrücken 14.03.1974 - Ss 85/73]).

    Da es an der hiernach erforderlichen tatrichterlichen Wertung fehlt und der Fall auch nicht so klar liegt, daß sie als unter allen Umständen entbehrlich angesehen werden könnte (s. einerseits OLG Hamm NJW 1974, 1437, anderseits OLG Karlsruhe NJW 1974, 2061 [OLG Karlsruhe 28.02.1974 - 2 Ss 22/74]), muß der Strafausspruch aufgehoben und die Sache insoweit zu neuer Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen werden.

  • OLG Hamm, 23.12.1977 - 3 Ss 795/77
    4 St 141/72">NJW 1973, 669; OLG Karlsruhe, Justiz 1974, 24 [25]; OLG Hamm NJW 1974, 1437 ; Fuhrmann JR 1976, 167 [169] Wechsung/Hund NJW 1973, 1729; Kinnen MDR 1975, 799; Pelchen in Erbs-Kohlhaas, Anm. 20 zu § 11 BetMG; Joachimski, Betäubungsmittelrecht Anm. 22 und 27 d zu § 11 BetMG; OLG Celle NJW 1976, 1803; s. auch Kreuzer ZStW 86, 379 ff. und Hermann ZStW 86, 421 ff.).

    Überwiegend, aber auch sehr unterschiedlich, wurde hierbei auf den (Monats-) Bedarf und den "normalen" Vorrat eines durchschnittlichen Verbrauchers von Betäubungsmitteln abgestellt (so OLG Hamm NJW 1974, 1437 : 115 g Haschisch für den Eigenverbrauch noch keine nicht geringe Menge; OLG Karlsruhe Justiz 1974, 24 und NJW 1974, 2061 = Justiz 1974, 263: über 100 gr Haschisch auch schlechtester Qualität stets nicht geringe Menge; ebenso OLG Zweibrücken NJW 1974, 2064 : 126 g Haschisch stelle eine nicht geringe Menge auch ohne Veräußerungswillen dar; Urt des erkennenden Senats in 3 Ss 49/76: 360 g Haschisch keine nicht geringe Menge).

  • OLG Karlsruhe, 20.10.1977 - 2 Ss 117/77

    Nicht geringe Menge; Strafgrund; Berechnung

    Eine nicht geringe Menge ist ausserdem bejaht worden, wenn die Menge bei Anlegung eines durchschnittlichen Maßstabs deutlich über den Vorrat hinausgeht, den ein Verbraucber normalerweise für den Eigenverbrauch anlegt (OLG Hamm NJW 1974, 1437 ; OLG Zweibrücken NJW 1974, 2064 ).
  • BGH, 24.02.1976 - 5 StR 322/75

    Einordnung von 100 Gramm Haschisch als nicht geringe Menge

    Seiner Revisionsentscheidung diese Ansicht zugrunde zu legen sieht der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle sich jedoch gehindert durch das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 26. Februar 1974 (NJW 1974, 1437), weil dieses zur Annahme 'nicht geringer Mengen' ein deutliches Überschreiten des monatlichen Eigenbedarfs eines Durchschnittsverbrauchers verlange und ein Quantum von rd.
  • OLG Hamm, 08.06.1978 - 2 Ss 1069/78

    Betäubungsmittelstrafrecht: Erfüllung des Besitztatbestands, Begriff der nicht

    Während das Bayerische Oberste Landesgericht eine "nicht geringe Menge" iS von § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetMG dann annimmt, wenn der Konsumentenpreis mehr als 1.000,-- DM beträgt (BayObLGSt 1972, 261 = NJW 1973, 663), sieht der 5. Strafsenat des OLG Hamm als "nicht geringe Menge" ein Quantum an, das den für den Eigenbedarf normalerweise angelegten Vorrat deutlich übersteigt, was bei 115 g Haschisch, die für den Eigenverbrauch bestimmt sind, nicht der Fall sei (NJW 1974, 1437 ; ebenso OLG Zweibrücken, NJW 1974, 2064 ).
  • OLG Köln, 06.09.1977 - Ss 415/77
    Demgemäß hat auch die Rechtsprechung eine "nicht geringe Menge" angenommen, wenn das Quantum "bei Anlegung eines durchschnittlichen Maßstabs deutlich über den Vorrat hinausgeht, den ein Verbraucher normalerweise für den Eigenverbrauch anzulegen pflegt (OLG Hamm NJW 1974, 1437 ; OLG Zweibrücken NJW 1974, 2064 ; s. a. BGH NJW 1976, 1800 f.).
  • BGH, 10.03.1976 - 3 StR 509/75

    Geringe Menge im Sinne des § 11 Absatz 4 Nummer 5 und 6a Betäubungsmittelgesetz

    Daran glaubt es sich indes durch das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm NJW 1974, 1437 gehindert.
  • LG Würzburg, 12.05.1978 - 6 KLs 119 Js 18286/77
    Dabei ist es unerheblich, ob man auf die möglichen Tauschzustände oder Konsumeinheiten (so OLG Hamburg NJW 1974, 392), auf den durchschnittlichen Monatsbedarf eines durchschnittlichen Konsumenten (OLG Karlsruhe NJW 1974, 2061 ), den normalen Vorrat eines durchschnittlichen Konsumenten (OLG Zweibrücken NJW 1974, 2064 ), oder auf den Konsumentenpreis (BayObLGSt 1972, 261) abstellt.
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